Die Ausbildung der ehrenamtlichen Führungs- und Einsatzkräfte wird über den Landes- und den Bundesverband des Deutschen Roten Kreuzes geregelt.

Jeder Helfer muss eine Grundausbildung absolvieren um das notwendige Wissen im Einsatz und somit auch Sicherheit zu haben. Generell muss vor der Aufnahme eines Helfers dieser eine Helferuntersuchung absolvieren und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Jedes Neumitglied hat eine Probezeit von sechs Monaten. Dies wurde vom Bundesverband und Generalsekretariat in Berlin zum Schutz und als Sicherheit festgelegt.

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